Taxieren zu Gunsten von Versicherung
Befinden sich in Ihrem Besitz Gemälde, Kunstobjekte, Antiquitäten, Gold- oder Silber- Schmuck, und möchten Sie den Versicherungswert schätzen lassen? Oder verlangt Ihre Versicherungsgesellschaft dass Sie Ihre Besitztümer taxieren lassen? Für diese Fälle können Sie einen unserer Taxatoren zu Rate ziehen. Dieser Experte kann für Sie -gemäss Art. 7.960 BW (NL)- ein Gutachten erstellen, das von Ihrem Versicherer akzeptiert wird. Damit wird im Falle von Brand, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ausgeschlossen, dass es zu einer Diskussion über die Höhe des Schadenersatzes kommen wird.
Taxieren zu Gunsten einer Erbfolge, Erbteilung oder Auflösung eines Inventars
Bei Sterbefällen kann das Steueramt eine korrekte Wertschätzung des Inventars verlangen, im Zusammenhang mit der Erklärung für die Erbschaftssteuer. Abgesehen davon, kann ein Gutachten eines unabhängigen Experten dazu beitragen, dass die Auflösung eines Inventars in guter Harmonie stattfindet! |