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Taxieren

 

Taxieren

Das Durchführen von Wertschätzungen für bewegliche Güter ist beim Notarishuis Arnhem ein logischer Bestandteil der Aktivitäten. Es wird dabei nach drei Kategorienunterschieden: Taxieren zugunsten der Auktion, zugunsten der Versicherung und zugunsten einer Erbschaft oder Erbteilung.

Tarife

Die Kosten für Durchführung einer Taxierung mit Gutachten sind für die erste Stunde oder einen Stundteil € 135,- plus MwSt. Für jede folgende Stunde (oder jeden Stundteil) wird € 100,- plus MwSt. berechnet. Eventuell können auch Reise- und Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden.

Taxieren zugunsten der Auktion

Wenn Sie aus Privatbesitz Güter einliefern möchten beim Notarishuis Arnhem, dann können Sie sie bei uns kostenlos und unverbindlich taxieren lassen. Falls es sich um einzelne Objekte handelt, können Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren. Mittwoch und Samstag ist vormittags einer unserer Taxatoren anwesend. Wenn es eine große Zahl von Gütern betrifft, oder sperrige Gegenstände, können wir sie auch bei Ihnen zuhause besichtigen und taxieren. In beiden Fällen geben wir Ihnen einen Richtwert als möglichen Auktionserlös. Sie können uns auch Fotos zusenden. Einer unserer Taxatoren wird Sie dann telefonisch kontaktieren.

 


Taxieren zu Gunsten von Versicherung

Befinden sich in Ihrem Besitz Gemälde, Kunstobjekte, Antiquitäten, Gold- oder Silber- Schmuck, und möchten Sie den Versicherungswert schätzen lassen? Oder verlangt Ihre Versicherungsgesellschaft dass Sie Ihre Besitztümer taxieren lassen? Für diese Fälle können Sie einen unserer Taxatoren zu Rate ziehen. Dieser Experte kann für Sie -gemäss Art. 7.960 BW (NL)- ein Gutachten erstellen, das von Ihrem Versicherer akzeptiert wird. Damit wird im Falle von Brand, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ausgeschlossen, dass es zu einer Diskussion über die Höhe des Schadenersatzes kommen wird.

Taxieren zu Gunsten einer Erbfolge, Erbteilung oder Auflösung eines Inventars

Bei Sterbefällen kann das Steueramt eine korrekte Wertschätzung des Inventars verlangen, im Zusammenhang mit der Erklärung für die Erbschaftssteuer. Abgesehen davon, kann ein Gutachten eines unabhängigen Experten dazu beitragen, dass die Auflösung eines Inventars in guter Harmonie stattfindet!

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